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Für beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten stellen wir eine Übersicht der aktuellen Höchstsätze zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die tatsächlichen Behandlungskosten über den Beihilfesätzen liegen. Dadurch kann es (je nach Zusatzversicherungen/Tarifen) in einigen Fällen zu einem Eigenanteil kommen, den Sie selbst tragen müssen. Mit der bereitgestellten Liste möchten wir Ihnen maximale Transparenz geben und die Abrechnung für Sie nachvollziehbar machen.
Unsere Abrechnung orientiert sich an der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) sowie an der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten). Wird über ein Privatrezept abgerechnet, gelten unsere Preise in Anlehnung an die GebüTh. Die Preise der Physiotherapie werden gerundet mit dem 1,8 fachen Satz der GebüTh berechnet. Sollte kein Rezept vorliegen, wird in Anlehnung an die GebüH abgerechnet. Damit stellen wir eine transparente und nachvollziehbare Preisgestaltung sicher. Die genauen Kosten können je nach Art der Behandlung und Dauer variieren.
Für die Inanspruchnahme unserer Leistungen in der Physiotherapie sowie im Bereich des sektoralen Heilpraktikers schließen wir mit unseren Patientinnen und Patienten einen Behandlungsvertrag. Dieser Vertrag dient der rechtlichen Absicherung beider Seiten, regelt den Umfang der Therapie und schafft Klarheit über die vereinbarten Leistungen. So haben Sie jederzeit Transparenz und Sicherheit rund um Ihre Behandlung.
Immer wieder kommt es vor, dass Rechnungen von Versicherungen oder Beihilfestellen nur teilweise oder nicht in vollem Umfang anerkannt werden. Häufig handelt es sich dabei um unrechtmäßige Absetzungen, die Patienten verunsichern können. Um Sie zu unterstützen, stellen wir Ihnen hier einen externen Link mit weiteren Informationen zu diesem Thema zur Verfügung. So erhalten Sie Klarheit, welche Absetzungen berechtigt sind – und welche nicht.
Schnell und unkompliziert zur Physiotherapie – Termin vereinbaren und die Behandlung direkt bei Ihnen zu Hause erleben.
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Wir benötigen vor dem ersten Termin alle notwendigen Unterlagen wie z.B. ein Foto Ihres Rezeptes, den unterschriebenen Behandlungsvertrag etc.
Ihr zugewiesener Physiotherapeut macht mit Ihnen einen ersten Termin aus
Ihr Physiotherapeut kommt an dem zuvor vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause, untersucht Sie und beginnt die Behandlung.