Ratgeber
Privatpraxis für Physiotherapie – was anders läuft
Eine Privatpraxis rechnet nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen ab, sondern mit Privatrezept in Anlehnung an die GebüTh und ohne Rezept an die GebüH. Praktisch bedeutet das: längere Behandlungszeiten, kürzere Wartezeiten auf einen Termin und keine Verordnungsgrenzen – dafür trägt der Patient die Kosten selbst oder reicht sie bei privater Versicherung und Beihilfe ein.
Der Unterschied zwischen Privatpraxis und Kassenpraxis liegt nicht in der Ausbildung der Therapeuten und selten in den Methoden. Er liegt in der Rechnung – und was daraus für den Behandlungsalltag folgt.
Woher der Unterschied kommt
Kassenpraxen rechnen mit den gesetzlichen Krankenkassen nach verhandelten Sätzen ab. Diese Sätze sind auf kurze Behandlungseinheiten kalkuliert; 15 bis 20 Minuten sind die Regel. Eine Praxis, die davon Miete, Personal und Geräte bezahlen muss, braucht Durchsatz.
Privatpraxen rechnen nach der GebüTh ab (Gebührenübersicht für Therapeuten, gerundet mit dem 1,8-fachen Satz); liegt kein Rezept vor, nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Die Sätze sind höher, die Taktung entsprechend anders. Das ist keine Wertung, sondern schlicht ein anderes Geschäftsmodell.
Was das praktisch bedeutet
Behandlungsdauer. Wir planen mindestens 40 Minuten pro Termin. Der Unterschied zeigt sich meistens erst in der zweiten Hälfte einer Behandlung – dort, wo eine kurze Einheit schon vorbei wäre.
Termine. Auf einen Kassenplatz warten Patienten regional sehr unterschiedlich, oft mehrere Wochen. Ersttermine bei uns sind meist innerhalb einer Woche möglich.
Behandlungsumfang. Auf Verordnung ist die Zahl der Einheiten festgelegt; danach braucht es eine Folgeverordnung. In der Privatpraxis richtet sich der Umfang nach dem Befund.
Auswahl der Verfahren. Was behandelt wird, entscheidet der Befund – nicht das, was auf dem Rezept angekreuzt ist.
Wer die Rechnung bezahlt
Privatversicherte reichen die Rechnung mit privatärztlicher Verordnung bei ihrer Versicherung ein. Wie viel erstattet wird, steht im Tarif.
Beihilfeberechtigte reichen bei Beihilfe und Restkostenversicherung ein.
Selbstzahler – gesetzlich oder privat versichert – buchen ohne Verordnung; abgerechnet wird über den sektoralen Heilpraktiker. Sie sparen sich den Arzttermin; ob Ihre Versicherung etwas erstattet, hängt am Tarif und an einem Heilpraktiker-Baustein.
Und was eine mobile Privatpraxis zusätzlich ändert
Wir haben keine Praxisräume. Alle Behandlungen finden bei Ihnen zu Hause statt. Das verschiebt zwei Dinge:
Der Weg entfällt für Sie, nicht für uns. Anfahrt, Fahrzeit und Fahrzeug sind Teil unserer Leistung – und in den Kombinationspreisen enthalten, ohne gesonderte Wegepauschale.
Geübt wird am Alltag. Treppe, Bad, Bett, Sessel: Genau die Bewegungen, die Selbstständigkeit ausmachen, lassen sich nur dort trainieren, wo sie stattfinden. Ein Übungsraum bildet das nach – Ihre Wohnung ist es.
Für wen sich das lohnt – und für wen nicht
Es lohnt sich, wenn Sie schlecht aus dem Haus kommen, nach einer Operation zügig anfangen wollen, mehr als zwanzig Minuten Therapie brauchen oder an Alltagsbewegungen arbeiten.
Es lohnt sich nicht, wenn Sie gut mobil sind, Zeit haben und eine gute Kassenpraxis in der Nähe liegt. Dann sagen wir Ihnen das auch – ein Termin, der niemandem hilft, ist für beide Seiten ein Verlust.
Die vollständigen Preise stehen auf der Preisseite. Was ein Hausbesuch konkret kostet, steht in Was kostet ein Hausbesuch beim Physiotherapeuten?.
Häufige Fragen dazu.
Darf ich als gesetzlich Versicherter in eine Privatpraxis?
Ja. Sie können jede Privatpraxis als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet die Kosten nicht; eine private Zusatzversicherung mit Heilpraktiker-Baustein je nach Tarif schon.
Ist eine Privatpraxis besser als eine Kassenpraxis?
Nicht automatisch. Die fachliche Qualität hängt am Therapeuten, nicht am Abrechnungsmodell. Was sich verlässlich unterscheidet, sind Behandlungsdauer, Terminverfügbarkeit und die Freiheit, den Behandlungsumfang am Befund statt an der Verordnung auszurichten.
Wonach rechnet eine Privatpraxis ab?
Mit Privatrezept in Anlehnung an die GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten, 1,8-facher Satz), ohne Rezept in Anlehnung an die GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Sie erhalten eine Rechnung, die Sie einreichen können.
Warum behandeln Sie keine Kassenpatienten?
Weil sich unser Modell mit Kassensätzen nicht darstellen lässt: Wir fahren zu jedem Patienten, planen mindestens 40 Minuten ein und berechnen die Anfahrt nicht extra. Das ist mit den verhandelten Sätzen nicht möglich.
Krankengymnastik als Hausbesuch
Wir behandeln ausschließlich bei Ihnen zu Hause – für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler, auch ohne Rezept.
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Sagen Sie uns kurz, worum es geht und wo Sie wohnen – wir melden uns mit einem Terminvorschlag. Ersttermine vergeben wir meist innerhalb einer Woche.
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