Ratgeber
Selbstzahler in der Physiotherapie – was Sie dafür bekommen
Als Selbstzahler zahlen Sie die Behandlung direkt und ohne Verordnung; abgerechnet wird über den sektoralen Heilpraktiker, sofern Ihnen ein Therapeut mit dieser Qualifikation zugeteilt werden kann. Dafür bekommen Sie einen Termin ohne Wartezeit, eine frei wählbare Behandlungsdauer und keine Begrenzung der Behandlungszahl. Bei uns sind das mindestens 40 Minuten pro Termin, als Hausbesuch, mit enthaltener Anfahrt.
„Selbstzahler” klingt nach Zuzahlung, ist aber etwas anderes: Es beschreibt eine Behandlung, die ohne ärztliche Verordnung und ohne Abrechnung mit einer Kasse stattfindet. Sie bezahlen die Leistung direkt – und bekommen dafür Dinge, die es auf Verordnung so nicht gibt.
Was Sie konkret bekommen
Zeit. Kassenleistungen sind auf 15 bis 20 Minuten kalkuliert. Wer schon einmal erlebt hat, wie eine Behandlung endet, sobald sie wirkt, kennt das Problem. Wir planen pro Termin mindestens 40 Minuten ein, bei bestimmten Kombinationen 50 oder 65 Minuten.
Einen Termin, wenn Sie ihn brauchen. In vielen Regionen warten Kassenpatienten auf einen Behandlungsplatz mehrere Wochen. Ersttermine bei uns sind meist innerhalb einer Woche möglich.
Keine Verordnungsgrenze. Eine Verordnung deckt eine bestimmte Zahl von Einheiten ab; danach braucht es eine Folgeverordnung, oft mit erneutem Arztbesuch. Als Selbstzahler behandeln Sie so lange, wie es sinnvoll ist.
Freie Wahl des Verfahrens. Was behandelt wird, entscheiden Befund und Ziel – nicht das, was auf dem Rezept steht.
Was Sie nicht bekommen
Klarheit gehört dazu: Ohne ärztliche Verordnung gibt es keine Erstattung als Heilmittel. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet nicht. Privatversicherte mit Heilpraktiker-Baustein bekommen die Leistung je nach Tarif erstattet – klären Sie das vorab mit Ihrer Versicherung. Wer erstattet bekommen möchte, braucht eine privatärztliche Verordnung – dann sind Sie Privatpatient mit Verordnung und nicht mehr Selbstzahler im engeren Sinn.
Auch der steuerliche Abzug als außergewöhnliche Belastung ist ohne Nachweis der medizinischen Notwendigkeit schwierig. Das ist eine Frage für Ihren Steuerberater, nicht für uns.
Für wen sich das rechnet
Selbstzahlen lohnt sich selten aus Prinzip und fast immer aus einer konkreten Situation heraus:
- Sie kommen schlecht aus dem Haus. Dann ist der Hausbesuch nicht Komfort, sondern die Voraussetzung dafür, dass Therapie überhaupt stattfindet.
- Sie wollen nach einer Operation sofort anfangen. Die ersten Wochen entscheiden über das Ergebnis. Vier Wochen Wartezeit sind hier teuer bezahlt – nur nicht in Euro.
- Zwanzig Minuten reichen Ihnen nicht. Bei komplexen Beschwerdebildern ist die kurze Einheit fachlich zu knapp.
- Sie wollen nach der Reha weitermachen. Genau dort endet die Verordnungsfähigkeit meist, obwohl der Bedarf bleibt.
Was wir dafür versprechen – und was nicht
Wir sagen Ihnen nach dem Ersttermin, was realistisch erreichbar ist und wie viele Termine wir dafür ansetzen. Wenn ein Hausbesuch für Ihre Situation nicht das Richtige ist, sagen wir das ebenfalls – auch wenn wir damit auf einen Auftrag verzichten. Und wenn weitere Behandlungen nichts mehr bringen, hören wir auf, statt einen Rhythmus fortzuschreiben.
Die Preise stehen vollständig auf der Preisseite, die Anfahrt ist enthalten. Ob Sie ohne Rezept starten können, steht in Physiotherapie ohne Rezept.
Häufige Fragen dazu.
Was ist der Unterschied zwischen Selbstzahler und Privatpatient?
Privatpatient beschreibt Ihren Versicherungsstatus, Selbstzahler die Art der Bezahlung. Ein Privatpatient mit Verordnung reicht die Rechnung ein und bekommt sie meist erstattet. Ein Selbstzahler behandelt ohne Verordnung und trägt die Kosten selbst – unabhängig davon, wie er versichert ist.
Kann ich als gesetzlich Versicherter Selbstzahler sein?
Ja. Gesetzlich Versicherte können Physiotherapie als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Kosten nicht; eine private Zusatzversicherung mit Heilpraktiker-Baustein je nach Tarif schon.
Wie viele Behandlungen kann ich als Selbstzahler machen?
So viele, wie fachlich sinnvoll sind. Es gibt keine Verordnungsgrenze. Wir sagen Ihnen offen, wann weitere Termine nichts mehr bringen – auch wenn wir damit auf Umsatz verzichten.
Bekomme ich eine Rechnung?
Ja, eine ordnungsgemäße Rechnung. Ob Ihre Versicherung darauf etwas erstattet, hängt davon ab, ob eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Krankengymnastik als Hausbesuch
Wir behandeln ausschließlich bei Ihnen zu Hause – für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler, auch ohne Rezept.
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Sagen Sie uns kurz, worum es geht und wo Sie wohnen – wir melden uns mit einem Terminvorschlag. Ersttermine vergeben wir meist innerhalb einer Woche.
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